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In der Sitzung vom 25.03.2024 wurde über die Ergebnisse der Lärmkartierung berichtet. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Lärmaktionsplan mit Maßnahmenplan zu erstellen. Eine erhebliche Zahl von Bürgern ist auch in Niederwürschnitz von Verkehrslärmeinwirkungen betroffen. Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder diese zu mindern. Dazu wurde im Jahr 2002 die "Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Diese Richtlinie ist mit den §§ 47a bis 47f Bundes- Immissionsschutzgesetz und in der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung) in deutsches Recht umgesetzt worden.
Die interaktive Karte Lärmkartierung ist unter folgenden Link abrufbar:
Es wurden durch das LfULG folgende Betroffene mit Gesundheitsgefährdung ermittelt:
| Lugau | Niederwürschnitz |
Betroffene mit Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr | 186 | 424 |
Betroffene mit Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr | 203 | 477 |
Krankenhäuser | 0 | 0 |
Schulen | 0 | 1 |
Die o.g. kartierten Straßenzüge befinden sich nicht in der Straßenbaulast der Stadt Lugau bzw. der Gemeinde Niederwürschnitz. Es gibt daher nur geringe Einfluss- und Umsetzungsmöglichkeiten für die unsere Kommunen. In Anbetracht der hohen Betroffenenzahl ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes mit Maßnahmenplan geboten. Sollten erhebliche Lärmbetroffenheiten vorhanden sein, so muss sich die Gemeinde mit möglichen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen auseinandersetzen und geeignete Vorschläge in den Lärmaktionsplan aufnehmen.
In der Sitzung wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes vorgestellt.
Der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit zu geben, sich mit Vorschlägen und Einwendungen am Prozess zu beteiligen. Über die Lärmaktionsplanung müssen die Gemeinden bis spätestens 18. Juli 2024 Bericht erstatten. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beschlussfassung des Lärmaktionsplans durch den Rat nachzuweisen. Der Aufstellungsbeschluss einschließlich Begründung, die dazugehörigen Lärmkarten sowie die Übersicht zu den Betroffenheiten wurden auf der Internetseite und auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom veröffentlicht. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen abgegeben werden. Der Entwurf wird in der Folge ebenfalls zur Stellungnahme veröffentlicht und die die Träger öffentlicher Belange versandt.
Der Gemeinderat Niederwürschnitz beschließt den Entwurf der Lärmaktionsplanung 2022.