Auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 380/21 der Gemarkung Niederwürschnitz, Wiesenstraße soll ein Gartenhaus zur privaten Nutzung errichtet werden. Das Grundstück verfügt über einen Elektroanschluss und über einen nicht frostsicheren Wasseranschluss. Das Abwasser wird in einer ebenfalls zu errichtenden abflusslosen Grube gesammelt und über die WAD entsorgt. Das Gartenhaus soll mit einem Abstand von mehr als 3m zum Flurstück 380/18 mit einer umbauten Fläche von 37,61 m² eingeschossig errichtet werden.
Hierfür liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen das Vorhaben.
- Anfragen werden keine gestellt
- Anlagen sind nicht vorhanden
Beschluss:
Beschluss-Nr.: 014/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurstücknummer 380/21 der Gemarkung Niederwürschnitz, Wiesenstraße in 09399 Niederwürschnitz.
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