Vorstellung und Beschluss zum Beteiligungsbericht der Gemeinde Niederwürschnitz nach § 99 SächsGemO für das Jahr 2022
Sachvortrag:
Gemäß § 99 SächsGemO ist dem Gemeinderat bis zum 31.12. eines Jahres ein Bericht über die Eigenbetriebe und Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, an denen die Gemeinde mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.
Nach Zustimmung des Beteiligungsberichtes durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auslegung.
- Fragen werden keine gestellt
Beschluss:
Beschluss-Nr.: 051/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz stimmt den in der Anlage beigefügten Beteiligungsbericht der Gemeinde Niederwürschnitz für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 99 SächsGemO zu.
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