Zur Erstellung der Steuerbescheide für das Jahr 2024 ist es erforderlich, die Hebesätze festzulegen.
Der Haushaltsplan für 2024 ist in Arbeit. Es ist noch nicht abzusehen, wann die rechtsaufsichtliche Bestätigung vorliegt.
Daher bedarf es der Beschlussfassung der Hebesätze auf Grund einer Hebesatzsatzung. Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze wie 2023 zu belassen:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 Prozent
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 Prozent
für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf 0 Prozent
für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf 0 Prozent
für die Gewerbesteuer auf 400 Prozent
- GR Hr. Räker fragt, ob für die Grundsteuer D nicht ein Wert eingesetzt werden sollte
- Bgm. Hr. Anton teilt mit, die Gemeinde wird sich dazu noch einmal beraten und in der Dezember Sitzung darüber informieren
Beschluss-Nr.: 039/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung - der Gemeinde Niederwürschnitz für das Jahr 2024.
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 13 |