Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.07.2013 wurde der Verpachtung von Teilflächen der Flurstücke Nr. 63 und 63 a der Gemarkung zugestimmt.
Seit 2013 haben Vermessungsarbeiten stattgefunden und aus den o.g. Flurstücken wurden die Flurstücke Nr. 63/1 und 63/3 der Gemarkung Niederwürschnitz.
Der Pachtvertrag läuft zum 31.12.2023 aus und der Pächter hat das Gebäude, dass sich auf der Pachtfläche befindet, veräußert. Der Käufer des Gebäudes möchte nun die Flächen weiter pachten.
Durch Besitzerwechsel vom Gebäude, soll der alte Pachtvertrag nicht verlängert werden, sondern mit dem neuen Eigentümer des Gebäudes geschlossen werden.
Da sich auf den Flurstücken auch öffentliche Parkplätze befinden, sollte für die Teilflächen wieder eine Verpachtung erfolgen und kein Verkauf.
Die Vorberatungen sind im nichtöffentlichen Teil in der Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2023 erfolgt.
- Fragen werden keine gestellt
Beschluss-Nr.: 035/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz stimmt der Fortführung der Verpachtung der Teilflächen der Flurstücke 63/1 und 63/3 der Gemarkung Niederwürschnitz ab 01.01.2024 für weitere 10 Jahre an den Gebäudeeigentümer, das sich auf den Teilflächen befindet, zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Pachtvertrag abzuschließen.
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 10 |