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öffentlich


Beratung und Beschluss zur Verlängerung eines Erbbaurechtes auf dem Flurstück Nr. 408/3 der Gemarkung Niederwürschnitz



Sachvortrag:
 
Mit Urkundenrolle Nr. 0914 von 1998 wurde am 08.06.1998 im Notariat Petra Hempel der Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück Nr. 408/3 der Gemarkung Niederwürschnitz geschlossen.
Auf dem Flurstück befindet sich das Gebäude des Bauhofes sowie ein Gewächshaus.
 
Der Vertrag endet und soll nunmehr verlängert werden.
Dafür wurde vom Notariat ein Entwurf zur Verlängerung des Erbbaurechts erstellt.
Aufgrund der Wertsicherungsklausel wurde der Erbbauzins im Änderungsvertrag angepasst. Dies soll im neuen Vertrag beibehalten werden.
 
Die Verlängerung soll für 20 Jahre vertraglich festgelegt werden.
 
-       Fragen werden keine gestellt

Beschluss:
Beschluss-Nr.: 034/23
 
Der Gemeinderat hat Kenntnis des Entwurfs vom 28.08.2023 (AZ: 12JRF) zur Verlängerung eines Erbbaurechtes für das Flurstück Nr. 408/3 der Gemarkung Niederwürschnitz zum Erbbaurechtsvertrag UR-Nr. 0914/1998 vom 08.06.1998. Er stimmt dem mit den beigefügten Änderungen zum Stand 10.10.2023 zu.
 
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zur Verlängerung eines Erbbaurechts für das Flurstück Nr. 408/3 der Gemarkung Niederwürschnitz abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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