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öffentlich


Beschluss zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen



Folgender Gemeinderat ist befangen und nimmt weder an der Diskussion noch an der Beschlussfassung teil: Herr Grimm
Es sind 9 stimmberechtigte Mitglieder des Gemeinderates anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Sachvortrag:
 
Gemäß dem Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechtes wurde die SächsGemO in § 73 um Absatz 5 erweitert. Dieser Absatz regelt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Die Gemeinde erhielt die in der Anlage aufgeführten näher beschriebenen Spenden.
 
Die Annahme der Mittel ist vom Gemeinderat zu beschließen.
 
Bei Spendeneingang wird es als Tischvorlage ausgereicht.
 
 

Beschluss:
Beschluss-Nr.: 033/23
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz beschließt entsprechend § 73 Abs. 5 SächsGemO die in der Anlage für den GR vom 23.10.2023 aufgeführten Spenden anzunehmen und entsprechend dem begünstigten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 
 
 
Folgender Gemeinderat nimmt wieder an der Sitzung des Gemeinderates teil: Herr Grimm
Es sind 10 stimmberechtigte Mitglieder des Gemeinderates anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.


 

 



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