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öffentlich


Beschluss der neuen Hauptsatzung



Sachvortrag:
 
Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
zum 20. Februar 2022 sind kommunalrechtliche Änderungen eingeführt, die in die Hauptsatzung der Gemeinde Niederwürschnitz eingearbeitet werden sollten.
 
Insbesondere ist 2022 der Grundsatz der Hauptamtlichkeit des Bürgermeisteramts eingeführt worden. Danach ist der Bürgermeister grundsätzlich hauptamtlich tätig, unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Nur die beteiligten Gemeinden in Verwaltungsgemeinschaften oder die Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsverbänden können durch Hauptsatzung bestimmen, dass der Bürgermeister Ehrenbeamter auf Zeit ist. So ist es derzeit in der Hauptsatzung geregelt. Falls die Gemeinde Niederwürschnitz nunmehr wieder einen hauptamtlichen Bürgermeister haben soll, ist die Satzung zu ändern. Für die laufende Wahlperiode verbleibt es allerdings bei der ehrenamtlichen Amtsführung des Bürgermeisters. Das bestehende Beamtenverhältnis kann nicht umgeändert werden. Erst mit Amtsantritt des Bürgermeisters nach der Wahl 2024 ist das Bürgermeisteramt sodann hauptamtlich auszuüben.
 
Weiterhin wurden im Satzungsentwurf Begrifflichkeit, die sich im Zuge der Einführung der Doppik geändert haben, ersetzt. Es gibt weiterhin Vorschläge für eine zeitgemäße Aufteilung der Aufgabenverteilung zwischen Gemeinderat und Bürgermeister.
 
Entgegen der Vorberatung in der Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2023 kann das Quorum für den Einwohnerantrag und das Bürgerbegehren (§§ 9 und 10) nicht erhöht werden. Seit der letzten Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung 2022 sind die Quoten auf 5 vom Hundert festgeschrieben. Der Gemeinderat kann in der Hauptsatzung kein anderes Quorum mehr festlegen.
 
-       Bgm. Hr. Anton weist noch einmal darauf hin, dass das Quorum für den Einwohnerantrag nicht erhöht werden kann, es bleibt bei 5 vom Hundert
-       es werden keine weiteren Fragen gestellt

Beschluss:
 
Beschluss-Nr.: 032/23
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz beschließt die neue Hauptsatzung gemäß beiliegendem Entwurf.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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