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öffentlich


Vorberatung zur neuen Hauptsatzung



Sachvortrag:
 
Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
zum 20. Februar 2022 sind kommunalrechtliche Änderungen eingeführt, die in die Hauptsatzung der Gemeinde Niederwürschnitz eingearbeitet werden sollten.
 
Insbesondere ist 2022 der Grundsatz der Hauptamtlichkeit des Bürgermeisteramts eingeführt worden. Danach ist der Bürgermeister grundsätzlich hauptamtlich tätig, unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Nur die beteiligten Gemeinden in Verwaltungsgemeinschaften oder die Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsverbänden können durch Hauptsatzung bestimmen, dass der Bürgermeister Ehrenbeamter auf Zeit ist. So ist es derzeit in der Hauptsatzung geregelt. Falls die Gemeinde Niederwürschnitz nunmehr wieder einen hauptamtlichen Bürgermeister haben soll, ist die Satzung zu ändern. Für die laufende Wahlperiode verbleibt es allerdings bei der ehrenamtlichen Amtsführung des Bürgermeisters. Das bestehende Beamtenverhältnis kann nicht umgeändert werden. Erst mit Amtsantritt des Bürgermeisters nach der Wahl 2024 ist das Bürgermeisteramt sodann hauptamtlich auszuüben.
 
Weiterhin wurden im Satzungsentwurf Begrifflichkeit, die sich im Zuge der Einführung der Doppik geändert haben, ersetzt. Es gibt weiterhin Vorschläge für eine zeitgemäße Aufteilung der Aufgabenverteilung zwischen Gemeinderat und Bürgermeister.
 
Die Änderungen zur bisherigen Satzung finden Sie in der beiliegenden Synopse.
 
-       Bgm. Hr. Anton erläutert den Sachverhalt und bittet um Diskussion:
 
-       GR Hr. Dr. Landmann bemängelt die Formulierung im Sachvortrag: wurde geändert
 
-       GRin Fr. Klenner: kann sich die Gemeinde das finanziell leisten?

-       Bgm. Hr. Anton: Vorteile beim Mitwirken bei Fördermittelentscheidungen, Aufgaben und Gesetze werden immer komplexer, der zukünftige Bürgermeister sollte das Amt vollumfänglich ausführen können
 
-       GR Hr. Dr. Landmann: es ist mit ca. 40.000 € Mehrkosten zu rechnen. Könnte die Verwaltungsgemeinschaft effizienter gestaltet werden? Die Verwaltungskostenumlage sei nicht transparent?

-       GRin Frau Mittag: besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde wieder eigenständig werden kann?

-       Bgm. Hr. Anton: an der Verwaltungsgemeinschaft ändert sich nichts

-       GR Hr. Grimm: ein hauptamtlicher Bürgermeister wäre auch verbeamtet?

-       Bgm. Hr. Anton: Bürgermeister ist schon jetzt Ehrenbeamter

-       GR Hr. Th. Voigt und GR Hr. Kaddereit: es sollten bessere Grundlagen geschaffen werden für den nächsten Bürgermeister, Amt attraktiver gestalten, hohe Verantwortung sollte entsprechend bezahlt werden

-       Frau Lorenz-Kuniß bittet bei den Paragraphen 9 und 10 um Beachtung, hier muss entschieden werden ob es 5% oder 10% lauten soll? Der Gemeinderat entscheidet sich für 10%.

-       Angesprochen wird noch § 6 Nr. 14 Annahme von Spenden im Wert von 50 €?

-       Bgm. Hr. Anton: laut Gesetz so vorgegeben, über die Annahme von Spenden entscheidet der Gemeinderat

-       Aufgrund der Diskussionen bietet Frau Lorenz-Kuniß an, eine Klausursitzung zu veranstalten, wo die Verwaltungskostenumlage noch einmal transparent dargestellt wird

-       GR Hr. Meusel: bittet um Darstellung der hypothetischen Kosten im Falle der Eigenständigkeit der Gemeinde

 
 



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