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öffentlich


Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028



Sachvortrag:
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht und am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
 
Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) ist die Vorschlagsliste für die Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu erstellen. Der Präsident des Landgerichtes Chemnitz teilt mit Schreiben vom 9. März 2023 mit, dass die Gemeinde Niederwürschnitz mindestens einen Schöffen vorzuschlagen hat. Für die Aufnahme in die Wahlvorschlagsliste ist eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates notwendig. In die Vorschlagsliste werden alle Bewerber aufgenommen, die die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Es liegen drei Bewerbungen vor, diese sind im Beschluss nach Eingangsdatum der Bewerbungen benannt.
 
Nach dem Gemeinderatsbeschluss wird die Vorschlagsliste nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist Einspruch erhoben werden. Die Liste ist bis zum 15.08.2023 an den Vorsitzenden des Wahlausschusses beim Amtsgericht (Aue-Bad Schlema) zu übersenden. Dort erfolgt dann die eigentliche Schöffenwahl aus den Vorschlagslisten der Kommunen des Amtsgerichtsbezirkes.
 
-       Anfragen werden keine gestellt
 

Beschluss:
Beschluss-Nr.: 022/23
 
1.     Der Gemeinderat Niederwürschnitz nimmt gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG folgende Personen in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Niederwürschnitz auf:
 
Frau Silke Clauss
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 
 
2.     Der Gemeinderat Niederwürschnitz nimmt gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG folgende Personen in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Niederwürschnitz auf:
 
Frau Heike Margot Körner
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 
 
3.     Der Gemeinderat Niederwürschnitz nimmt gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG folgende Personen in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Niederwürschnitz auf:
 
Frau Linda Regina Kuppe
 
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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