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öffentlich


Vorberatung neue Polizeiverordnung



Sachvortrag:
 
Gemäß §§ 32 Abs. 1, 35, 37 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 2 Abs. 1 und § 39 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) können die allgemeinen Polizeibehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz polizeiliche Gebote oder Verbote erlassen, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind (Polizeiverordnungen).
 
Die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Lugau mit der Gemeinde Niederwürschnitz und der Gemeinde Erlbach-Kirchberg hat mit Wirkung vom 01.01.2014 eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Polizeiverordnung tritt nach 10 Jahren außer Kraft.
 
Damit kann zum 01.01.2024 eine neue Polizeiverordnung erlassen werden. Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat den Entwurf einer neuen Verordnung zur Vorberatung vor.
 
Frau Lorenz-Kuniß erläutert:
 
-       der Beschluss sollte dieses Jahr im September im Gemeinschaftsausschuss gefasst werden, damit die neue Polizeiverordnung ab 01.01.2024 erlassen werden kann
 
-       für die Überarbeitung wurde eine Mustersatzung vom SSG verwendet

-       die Vorschriften haben sich geändert, örtliche Verhältnisse müssen angepasst werden

-       Abschnitt 2, § 3 Plakatieren wurde ausführlicher beschrieben und es wurde im Absatz 4 noch mit aufgenommen welche Vorschriften von dieser Regelung unberührt bleiben

-       GR Hr. Dr. Landmann hat Anfrage zu Abschnitt 2, Abs. 1, gravierende Änderung bezüglich Plakatieren im privaten Bereich, hier sollte eine Umformulierung erfolgen, Vorschlag: widerrechtliche Anbringung von Plakaten.

-       Hinweis von GR Hr. Voigt Thomas: wenn Umformulierungen erfolgen sollen oder Texte herausgenommen werden, dann gibt es keine Rechtsgrundlage für Ahndungen

-       neu geordnet wurde der § 14 Tierhaltung, Abs. 3 Leinenpflicht und bei öffentlichen Veranstaltungen und größeren Menschenansammlungen Maulkorbpflicht, diskutiert wird, ob die Maulkorbpflicht für alle Hunde gelten soll?

-       Diskutiert wird § 4 Absatz 4 Hunde auf Spielplätzen; oft stehen hier schon Hundeverbotsschilder, Absatz umformulieren

-       § 9 Feuerwerk; Hinweise zu den Waldbrandstufen beachten, wird mit der Genehmigung übermittelt, es erscheint dazu noch ein Hinweis im Anzeiger

-       § 12 Haus- und Gartenarbeiten wurden die Zeiten ausgedehnt
 
 
Die besprochenen Änderungen werden eingearbeitet und die Polizeiverordnung wird den Gemeinderäten nochmals zugearbeitet. Bgm. Hr. Anton wird sich danach mit den Fraktionsvorsitzenden in Verbindung setzen.

 
 



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