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öffentlich


Vorstellung Ergebnisse Lärmaktionsplanung (Verkehrslärm) und Beschluss zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmenplan



Sachvortrag:
 
Eine erhebliche Zahl von Bürgern ist in ihrem Wohnumfeld von Verkehrslärmeinwirkungen betroffen. Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder diese zu mindern. Dazu wurde im Jahr 2002 die "Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Diese Richtlinie ist mit den §§ 47a bis 47f Bundes- Immissionsschutzgesetz und in der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung) in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass die Lärmbelastung in Ballungsräumen und im Einwirkbereich von definierten Hauptlärmquellen nach europaweit einheitlichen Methoden zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen ist, dass die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird und dass auf der Grundlage der Lärmkarten Lärmaktionspläne aufzustellen sind. Diese Aktionspläne haben das Ziel, die Lärmbelastungen langfristig zu vermindern bzw. einen weiteren Anstieg der Belastung zu verhindern. Die Ermittlung der Lärmbelastung im Rahmen der Lärmkartierung, erfolgt im regelmäßigen Turnus von fünf Jahren. Dazu wird die Höhe der Geräuschbelastung berechnet und in Lärmkarten visualisiert. Ergänzend dazu wird die Anzahl der in den jeweiligen Pegelbereichen betroffenen Einwohner ermittelt und aufsummiert je Gemeinde veröffentlicht.
 
Im Rahmen der Lärmkartierung waren Lärmkarten anzufertigen u. a. für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Verwaltungsgemeinschaft Lugau wurden die B180 sowie die BAB72 kartiert. Die Kartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Ermittelt wurde die Höhe der jeweiligen Geräuschbelastungen - dargestellt in Karten (Anlage 1)
 
Die interaktive Karte Lärmkartierung ist unter folgenden Link abrufbar:
 
Seitens der Gemeinde war zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch Umgebungslärm besteht und ob Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes mit oder ohne Maßnahmenplan.
 
Eine Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm besteht dann, wenn folgende Werte
überschritten werden:
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr LDEN 65 dB (A)
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr LNIGHT 55 dB (A)
 
Es wurden durch das LfULG folgende Betroffene mit Gesundheitsgefährdung ermittelt:
 
 
Lugau
Niederwürschnitz
Betroffene mit Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr
 
186
424
Betroffene mit Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr
203
477
Krankenhäuser
0
0
Schulen
0
1
 
Die o.g. kartierten Straßenzüge befinden sich nicht in der Straßenbaulast der Stadt Lugau bzw. der Gemeinde Niederwürschnitz. Es gibt daher nur geringe Einfluss- und Umsetzungsmöglichkeiten für die unsere Kommunen. Aufgrund dessen wird die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmenplan für sinnvoll erachtet. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie regt an, dass im Rahmen des Verfahrens "ruhige Gebiete" oder auch neue Radwege ausgewiesen werden. Auf eine solche Ausweisung (z.B. Parkanlagen, innerstädtische Erholungsflächen) oder die Festlegung von zukünftigen Radwegen auf städtischen Straßen wird in diesem Verfahren verzichtet. Die Stadt Lugau hat bereits umfangreiche Radwegsplanung- und Umsetzung vorgenommen.
 
Der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit zu geben, sich mit Vorschlägen und Einwendungen am Prozess zu beteiligen. Über die Lärmaktionsplanung müssen die Gemeinden bis spätestens 18. Juli 2024 Bericht erstatten. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beschlussfassung des Lärmaktionsplans durch den Rat nachzuweisen.
Inhalt und Umfang des Lärmaktionsplans hängen vom Ausmaß der bei der Lärmkartierung ermittelten Lärmbetroffenheit ab. Ein weiterer Abwägungsfaktor sind gegebenenfalls vor Ort bereits vorhandene Schutzmaßnahmen, welche im Rahmen der Lärmkartierung nicht abbildbar sind. Am Verfahren zu beteiligen sind neben der Öffentlichkeit, der die Möglichkeit zu geben ist, eigene Vorschläge zu unterbreiten, Fachbehörden und weitere ggf. betroffene Stellen. Sofern im Ergebnis der Abwägung Belastung bzw. Handlungsspielräume gering sind, kann die Lärmaktionsplanung mit einem Ratsbeschluss ohne Festlegung von Maßnahmen beendet werden (Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen). Sollten jedoch erhebliche Lärmbetroffenheiten vorhanden sein, so muss sich die Gemeinde mit möglichen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen auseinandersetzen und geeignete Vorschläge in den Lärmaktionsplan aufnehmen.
Zu beachten ist, dass der Lärmaktionsplan keine eigenständige Rechtsgrundlage bildet, um eine dort verankerte Lärmschutzmaßnahme auch umzusetzen. Die Umsetzung hat nach gültigem bundesdeutschem Regelwerken durch die zuständigen Behörden zu erfolgen. Jedoch ist der Lärmaktionsplan bei allen anderen Planungen abwägungsrelevant.
 
Der Aufstellungsbeschluss einschließlich Begründung, die dazugehörigen Lärmkarten sowie die Übersicht zu den Betroffenheiten werden auf der Internetseite und auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom veröffentlicht. Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen abgegeben werden.
 
Fr. Lorenz-Kuniß:
-       Werte wurden nicht vor Ort gemessen, sondern rechnerisch ermittelt
-       Veröffentlichung im Lugauer Anzeiger
-       öffentliche Auslegung folgt (Mai/Juni: Plan per Beschluss verabschieden)
 
Hr. BGM Weikert:
-       Änderung/Ergänzung Beschlusstext: ". beschließt die Erstellung eines Lärmaktionsplanes mit Maßnahmenplan zur Untersuchung der Lärmsituation im Stadtgebiet und der Konzipierung von Maßnahmen zu deren Minderung"
-       Maßnahmen, z.B.: Verwendung von Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster
-       Ausgleich: "Ruhezonen" schaffen (z.B. bei Radwegbau)
-       öffentliche Auslegung folgt (Mai/Juni: Plan per Beschluss verabschieden)

Beschluss:
 
Der Stadtrat der Stadt Lugau beschließt die Erstellung eines Lärmaktionsplanes mit Maßnahmenplan zur Untersuchung der Lärmsituation im Stadtgebiet und der Konzipierung von Maßnahmen zu deren Minderung.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau
Tel.: 037295 52-0
E-Mail: info@stv.lugau.de
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