zu TOP 04 zu TOP 06 TOP 05
öffentlich


Beschluss zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen



Herr Wolfgang Kunz ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt, rückt vom Tisch der Stadträte zurück und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
 
Es sind 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
 
Sachvortrag:
 
Die Stadt Lugau darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 73 Absatz 5 SächsGemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von im Einzelfall 1 000 Euro können listenmäßig erfasst werden, der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss kann über deren Annahme oder Vermittlung in einer gemeinsamen Beschlussvorlage entscheiden.
 
Es wird eine Tischvorlage ausgereicht.

Beschluss:
 
Der Stadtrat der Stadt Lugau beschließt entsprechend § 73 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), die in der Anlage aufgeführten Spenden und Sponsoringleistungen anzunehmen und entsprechend dem begünstigten Zweck zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



nach oben
Stadt Lugau
Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau
Tel.: 037295 52-0
E-Mail: info@stv.lugau.de
Stadt Lugau
Obere Hauptstraße 26 · 09385 Lugau · Tel.: 037295 52-0 · info@stv.lugau.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung