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öffentlich


Genehmigung von Aufwendungen während der haushaltslosen Zeit 2024



Sachvortrag:
 
Es wird die Ausgabe von Mitteln für freiwillige Leistungen in 2024 gemäß Vorlage beantragt. In der Zeit bis zur Rechtskraft des Haushaltes ist der Beschluss des Stadtrates für freiwillige Aufgaben erforderlich. Der Stadtrat kann diese Ausnahmen beschließen.
Die Haushaltsmittel werden sparsam verwendet. Die genaue Höhe der Aufwendungen ist jedoch noch nicht abschließend bezifferbar. Die beantragten Beträge sind Schätzungen und sollten nicht überschritten werden.
 
Zur Sitzung wird diese Aufstellung als Tischvorlage ausgereicht.

Beschluss:
 
Der Stadtrat der Stadt Lugau genehmigt die Aufwendungen von 20.917,05 Euro.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Stadt Lugau
Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau
Tel.: 037295 52-0
E-Mail: info@stv.lugau.de
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