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öffentlich


Beschluss neue Entgeltordnung für Benutzung kommunaler Trauerhallen in Erlbach, Kirchberg und Ursprung



Sachvortrag:
 
Die ev.-luth. Kirchgemeinde Erlbach-Kirchberg/Ursprung möchte die Nutzungsverwaltung im Namen der Stadt Lugau für die Trauerhallen in Erlbach, Kirchberg und Ursprung an die Stadt Lugau abgeben.
 
In diesem Zusammenhang wurde seitens des Gebäudemanagement der Stadt Lugau im März 2023 eine Kosten-Nutzenrechnung für die künftige kommunale Nutzungsverwaltung der 3 Trauerhallen erstellt (siehe Anlage).
 
Bisher werden von der Stadt Lugau in den Trauerhallen folgende Nutzungsentgelte erhoben:
·         Trauerhalle Erlbach:                                         15 € / Trauerfeier
·         Trauerhalle Kirchberg:                                      15 € / Trauerfeier
·         Trauerhalle Ursprung:                                        5 € / Trauerfeier
Im Ergebnis der neuen Berechnung wurde festgestellt, dass die derzeitigen Nutzungsentgelte nicht kostendeckend sind. Es macht sich somit eine Anpassung der Kostensatzung erforderlich.
 
In die Neukalkulation wurden für das Betreiben der Trauerhallen in Erlbach, Kirchberg und Ursprung folgende vorliegenden Kosten (Stand März 2023) einbezogen:
·         Bewirtschaftungskosten (Versicherung, Strom, Wasser, Abwasser/ Niederschlagswasser, Fremdentsorgung)
·         Unterhaltungskosten (Blitzschutz, bauliche Unterhaltung, sicherheitstechnische Prüfungen)
·         Instandhaltungsrücklage
·         Abschreibung Gebäude/ Außengelände
 
Entsprechend der Neukalkulation fallen demnach folgende jährlichen Kosten an:
·         Trauerhalle Erlbach:                                         1.256,75 € / Jahr
·         Trauerhalle Kirchberg:                                     2.579,31 € / Jahr
·         Trauerhalle Ursprung:                                       1.857,26 € / Jahr
Darin enthalten sind noch nicht die Kosten zur Reinigung nach jeder Trauerfeier und die Kosten für sonstige Personalaufwendungen im Grundbetrieb.
 
Entsprechend der Information der Friedhofsverwaltung differenziert die jährliche Anzahl der Trauerfeiern in den 3 Trauerhallen stark. Bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren wurde deshalb ein Mittelwert aller Trauerfeiern in den 3 Trauerhallen zur weiteren Berechnung herangezogen.
Das entspricht i.M. 10,33 Trauerfeiern pro Jahr.
 
Somit fallen aktuell folgende Kosten je Trauerhalle und Trauerfeier zuzügl. der Kosten für Reinigung nach der Trauerfeier (Ansatz 1,5 h) an:
·         Trauerhalle Erlbach:                                         155,86 € / Trauerfeier
·         Trauerhalle Kirchberg:                                      283,89 € / Trauerfeier
·         Trauerhalle Ursprung:                                       213,99 € / Trauerfeier
i.M.      217,33 € / Trauerfeier
Nach Einholung von Informationen zu Nutzungsentgelten umliegender Friedhofsverwaltungen (Jahnsdorf, Leukersdorf, Lugau) wird dort für die Nutzung der Trauerhallen jeweils ein Entgelt i.H. von 200,-€ / Trauerfeier erhoben.
 
Wie in der Stadtratssitzung am 03.04.2023 vorberaten, soll in Anlehnung an das Nutzungsentgelt der Nachbarkommunen Jahnsdorf und Leukersdorf sowie dem Pfarramt der Ev.-Luth. Kirche Lugau zur Deckung anfallender Kosten für alle drei Lugauer Trauerhallen und zur neutralen Aufteilung der Kosten die Erhebung eines einheitlichen Nutzungsentgeltes i.H. von 200,00 € / Trauerfeier erhoben werden. Darin enthalten sind die Betriebskosten sowie die Reinigung nach Abschluss einer Trauerfeier.
 
Für die Erhebung des neuen Nutzungsentgeltes für die Benutzung der kommunalen Trauerhallen in Erlbach, Kirchberg und Ursprung wurde eine neue Entgeltordnung verfasst (siehe Anlage). Der Entwurf zur Entgeltordnung lag der Vorberatung in der Sitzung des Stadtrates am 03.04.2023 vor.
Im darauffolgenden Bearbeitungszeitraum ergaben sich in Bezug auf die Umsatzsteuer neue Erkenntnisse. Nach § 4 Abs.12 UStG ist das Entgelt von der Umsatzsteuer befreit. Dies wurde in der finalen Fassung der Entgeltordnung (siehe Anlage) angepasst.
 
 
Fr. Neumerkel:
-       hohe Kosten aufgrund Abschreibung Kirchberg?
-       Containerkosten eingeschlossen?
 
Fr. Krumbholz:
-       Abrechnung der Container erfolgt über Kirchenverwaltung
 
Hr. BGM Weikert:
-       höhere Kosten (vermutlich noch höher in 2024) aufgrund vorhandener Heizung, Warmwasser
 
Fr. Neumerkel:
-       Rechnungslegung über Stadt- oder Kirchenverwaltung?
 
Fr. Krumbholz:
-       Verträge werden zunächst durch Kirchenverwaltung gesammelt und (z.B. 1x pro Monat) abgeholt → dann erfolgt Rechnungslegung durch Stadtverwaltung
 

Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Lugau beschließt die vorliegende Entgeltordnung der Stadt Lugau/Erzgeb. für die Benutzung der kommunalen Trauerhallen in Lugau / OT Erlbach-Kirchberg (Trauerhallen Erlbach, Kirchberg und Ursprung) in Verbindung mit der Erhebung eines einheitlichen Nutzungsentgeltes i.H.v. 200,00 € / Trauerfeier.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Stadt Lugau
Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau
Tel.: 037295 52-0
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