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öffentlich


Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück-Nr. 750/16 der Gemarkung Niederwürschnitz mit Gebäude (ehemaliges Sportlerheim Niederwürschnitz)



Sachvortrag:
 
Dem Gemeinderat Niederwürschnitz ist bereits bekannt, dass das ehemalige Sportlerheim Niederwürschnitz zu einer Hausarztpraxis umgebaut werden soll. Bereits seit Februar 2023 steht der Bürgermeister in Verhandlungen mit einem Allgemeinmediziner, der Interesse hat, in Niederwürschnitz eine Hausarztpraxis zu betreiben. Dies wäre ein wichtiger Beitrag um die hausärztliche Versorgung für die Niederwürschnitzer Bürger sicherzustellen und somit der weiter fortschreitenden Unterversorgung entgegenzutreten.
 
Der Allgemeinmediziner beabsichtigt den Erwerb und Umbau des ehemaligen Sportlerheims an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Das Objekt befindet sich im Eigentum der Gemeinde Niederwürschnitz. Verkauft werden soll eine noch zu vermessende Teilfläche von ca.500 m². des Flurstücks-Nr. 750/16.  
 
Das Gebäude muss komplett saniert werden. Der Kaufpreis für das Grundstück soll 32.500 € betragen. Der Kaufpreis liegt über den derzeit durchschnittlichen Bodenrichtwert von 48 € pro Quadratmeter. Das Gebäude hat aufgrund seiner Substanz keinen Verkehrswert.
 
Kommt der Kaufvertrag aufgrund des Versagens der für die geplante Bebauung erforderlichen Genehmigungen oder Ähnlichem nicht zu Stande, sollen beide Vertragsparteien vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen können. Alle mit dem Kaufvertrag im Zusammenhang stehenden Kosten einschließlich der Vermessung trägt der Käufer.
 
Weiterhin möchte die Gemeinde den Allgemeinmediziner mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung von 90.000 € bei der Praxisgründung in Niederwürschnitz unterstützen. Bedingung hierfür ist der Betrieb einer Kassenärztlichen Praxis für Allgemeinmedizin mit mindestens einem Allgemeinmediziner über mindestens 10 Jahre in Niederwürschnitz. Praxiseröffnung soll spätestens am 01.06.2025 sein. Die Praxis muss an mindestens drei Tagen in der Woche mit durchschnittlich 15 Wochenstunden geöffnet sein. Für jedes Jahr nach der Eröffnung, an dem die o. g. Bedingungen nicht erfüllt werden, sind 10 v. H. der Zuwendungssumme an die Gemeinde zurückzuzahlen.
 
Die Zuwendung soll zu Beginn der Sanierung gezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Kaufpreis ist möglich.
 
-       Hr. Ehnert erläutert den Sachvortrag

Beschluss:
Beschluss-Nr.: 006/24
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz beschließt, eine ca. 500 m² große Teilfläche des Flurstückes Nr. 750/16 der Gemarkung Niederwürschnitz, gelegen an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße zu verkaufen. Die entstehenden Kosten trägt der Käufer.
 
Der Bürgermeister wird beauftragt die Verkaufsverhandlungen zu führen und die notarielle Beurkundung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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