Beschluss zur Festlegung des Wahlrechtes der Gemeinde Niederwürschnitz gemäß § 88b SächsGemO für die Aufstellung des Gesamtabschlusses
Sachvortrag:
In der heutigen Sitzung des Gemeinderates wird die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Nach Einreichung des Haushaltsplanes mit Haushaltssatzung an das LRA erhält die Gemeinde nach Prüfung der Unterlagen eine rechtsaufsichtliche Bestätigung.
Da in der Haushaltssatzung kein Hinweis auf die Festlegung zum Gesamtabschluss abgegeben ist, erfolgt dafür ein gesonderter Beschluss, der mit beim LRA eingereicht wird.
- Frau Lorenz-Kuniß erläutert den Sachvortrag
Beschluss:
Beschluss-Nr.: 005/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz beschließt den Verzicht gemäß § 88 b SächsGemO auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2024.
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