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öffentlich


Beschluss der Haushaltssatzung 2024



Sachvortrag:
 
In der Sitzung am 04. Dezember 2023 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für 2024 vorgestellt. Er lag vom 04. Dezember bis 12. Dezember 2023 öffentlich aus. Bis zum 21. Dezember 2023 bestand die Möglichkeit, Einwände und Änderungsvorschläge zur Haushaltssatzung 2024 vorzubringen. Es wurden keine Einwände und Vorschläge eingereicht.
 
 

 



 
  

Abstimmungsergebnis:
 
 
Beschluss:

 
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) beschließt der Stadtrat der Stadt Lugau folgende Haushaltssatzung für 2024 einschließlich des Haushaltsplanes, der Anlagen und des Finanzplanes:
 
 
 
§1
 
 
 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
 
 
 
im Ergebnishaushalt mit dem
 
-
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
 
14.863.610,00
 
EUR
 
-
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
 
16.832.170,00
 
EUR
 
-
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf
 
-1.968.560,00
 
EUR
 
 
 
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge  auf
 
10.000,00
 
EUR
 
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
 
5.000,00
 
EUR
 
-
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
 
5.000,00
 
EUR
 
 
 
-
Gesamtergebnis auf
 
-1.963.560,00
 
EUR
 
 
 
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf
 
0,00
 
EUR
 
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf
 
0,00
 
EUR
 
-
Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
 
 
gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf
 
               0,00 EUR
 
 
-
Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
 
 
gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf
 
              0,00 EUR
 
 
 
 
-
veranschlagtes Gesamtergebnis auf
 
-1.963.560,00
 
EUR
 
 
 
im Finanzhaushalt mit dem
 
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
 
14.143.150,00
 
EUR
 
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
 
15.237.650,00
 
EUR
 
-
Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge
 
 
der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
 
-1.094.500,00 EUR
 
 
 
 
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
 
2.272.500,00
 
EUR
 
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
 
3.470.100,00
 
EUR
 
-
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
 
-1.197.600,00
 
EUR
 
 
 
-
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
 
 
aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
 
Investitionstätigkeit auf
 
 -2.292.100,00 EUR
 
 
 
 
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
 
0,00
 
EUR
 
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
 
304.800,00
 
EUR
 
-
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
 
-304.800,00
 
EUR
 
 
 
-
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf
 
-2.044.750,00
 
EUR
 
 
 
festgesetzt.
 
 
 
§2
 
 
 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
 
            0,00 EUR
 
 
 
festgesetzt.
 
 
 
§3
 
 
 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit                             Auszahlungen für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
 
wird auf
 
0,00
 
EUR
 
festgesetzt.
 
 
                                                                                            §4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf,
wird auf                                                                                                                                                                                           2.000.000,00 EUR
festgesetzt.
                                                                                           §5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                                                                                                    315 Prozent
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                                                                                              425 Prozent
für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf                                                                                                                         0 Prozent
für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D)                                                                                            0 Prozent
Gewerbesteuer auf                                                                                                                                                                                415 Prozent
                                                                                          §6
Die Stadt Lugau erhebt als erfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Niederwürschnitz eine Verwaltungskostenumlage in Höhe von 290.000 € zur Deckung ihres Finanzbedarfs im Ergebnishaushalt (§ 25 SächsKomZG).
 
 
 
 
 
 
Stadtverwaltung Lugau, den . . . . . . . .
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Unterschrift Bürgermeister)                                                                            (Siegel)
 
 
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Stadt Lugau
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Tel.: 037295 52-0
E-Mail: info@stv.lugau.de
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