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Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnbebauung am Wiesenweg, Teilfläche des Flurstückes 30/22, Ursprung"



Sachvortrag:
 
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnbebauung am Wiesenweg, Teilfläche des Flurstückes 30/22, Ursprung" wurde in der Sitzung des Stadtrates am 13.06.2022 gefasst.
Es wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 Absätze 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufzustellen ist.
 
Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 zu § 13 BauGB wurde im Rahmen der weiterführenden Bearbeitung festgelegt, den Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 30 BauGB durchzuführen. Es ist somit auch ein Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erforderlich, welcher mit Erstellung des Entwurfs erarbeitet wurde. Der Bebauungsplan mit Stand Januar 2023 stellt nunmehr den Vorentwurf dar und ist als frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu werten.
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 13.03. bis 14.04.2023 durchgeführt. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.02.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
 
Geplant ist die Entwicklung von Siedlungswohnungsbau in Form von vorrangig Einfamilienhäusern in bis zu zweigeschossiger Bauweise auf einer Fläche von rd. 3000 m² auf einer Teilfläche des Flurstückes 30/22 der Gemarkung Ursprung an der südlichen Gemeindegebietsgrenze von Ursprung. Es können somit drei bis vier Baugrundstücke bereitgestellt werden.
 
Des Weiteren wurde der Geltungsbereich geringfügig geändert. Die nordwestliche Geltungsbereichsgrenze orientiert sich jetzt an der Grenze des öffentlich gewidmeten Wiesenweges.
 
Zwischenzeitlich erfolgte die Erarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Stand vom September 2023.
 
Vor der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist der Entwurf in der vorliegenden Fassung durch Beschluss zu billigen.
 
 
Anmerkung Fr. Krumbholz:
-       für 3-4 Wohnhäuser/Eigenheime
-       als Ausgleich: Streuobstwiese (ca. 700 m², angrenzend)
 
Hr. Mehner:
-       Eigentümer Streuobstwiese?
 
Fr. Krumbholz:
-       verbleibt im Eigentum des ursprünglichen Grundstückseigentümers oder wird ggf. vom neuen Eigentümer des an die Streuobstwiese angrenzenden Grundstücks übernommen
 
Fr. Neumerkel:
-       Wendemöglichkeit nicht eingezeichnet?
 
Fr. Krumbholz:
-       da Straße bereits vorhanden ist - Wendemöglichkeit soll zusätzlich geschaffen werden
 
Hr. BGM Weikert:
-       kein typischer Wendehammer nach DIN, sondern ein Kompromiss nach Absprache mit Anwohnern (außerdem weitere Ausweichmöglichkeit im Straßenverlauf mit entsprechender Beschilderung → keine Parkfläche)

Beschluss:
 
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Lugau beschließt:
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung am Wiesenweg, Teilfläche des Flurstückes 30/22, Ursprung" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der Fassung vom September 2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 zu § 13 b BauGB wurde im Rahmen der weiterführenden Bearbeitung festgelegt, den Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 30 BauGB durchzuführen. Es ist somit auch ein Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erforderlich, welcher mit Erstellung des Entwurfs erarbeitet wurde. Der Bebauungsplan mit Stand Januar 2023 stellt nunmehr den Vorentwurf dar und ist als frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu werten.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
1
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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