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öffentlich


Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Stollberger Straße" in Niederwürschnitz



Sachvortrag:
 
Die Schönfelder Papierfabrik beabsichtigt auf dem Flurstück 748/6 der Gemarkung Nieder-würschnitz eine Nutzungsänderung. Dabei soll ein Teil des ehemaligen Möbelhauses umgebaut bzw. abgerissen werden. Eine zusätzliche Erschließung ist nicht erforderlich, da die Verkehrsfläche auf dem Flurstück 748/7 bereits existiert.
 
Die Vorhabenfläche befindet sich im Bereich eines seit 1992 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Rechtskraft seit dem 13.07.1992). Die Erschließung und das Vorhaben wurden vollständig umgesetzt. Die Gemeinde Niederwürschnitz beabsichtigt deshalb für das Gebiet in eigener Verantwortung einen qualifizierten Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 1 Abs. 3 BauGB aufzustellen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Niederwürschnitz "Möbel Krügel" wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens aufgehoben. Die Aufhebung soll auch dann wirksam sein, wenn die neuen Festsetzungen unwirksam sein sollten.
 
Ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und den Vorhabenträgern regelt die Bedingungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes und legen dessen Umsetzung
verbindlich fest. Die Vorhabenträger können ungeachtet der Regelung zur Übernahme der Planungskosten keinerlei Schadensansprüche geltend machen, falls die Planung aus
städtebaulichen oder sonstigen zwingenden Gründen oder wegen fehlender Zustimmung der zuständigen Gremien des Gemeinderates der Gemeinde nicht beschlossen werden und / oder in Kraft treten kann.
 
Die Planungshoheit der Gemeinde wird nicht berührt. Alle inhaltlichen Entscheidungen im Planverfahren obliegen der Gemeinde Niederwürschnitz.
 
GR Hr. Neubert fragt, was ein Aufstellungsbeschluss ist?
Antwort Bgm. Hr. Anton: wenn sich der B-Plan ändert, muss der Beschluss neu aufgestellt werden
 

Beschluss:
Beschluss-Nr.: 044/23
 
Der seit dem 13.07.1992 rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 für das Gebiet "An der Stollberger Straße - Möbel Krügel" wird aufgehoben.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz beschließt die Aufstellung des Bebau-ungsplanes "Gewerbegebiet an der Stollberger Straße" in Niederwürschnitz für die Flurstücke 748/6 und 748/7 der Gemarkung Niederwürschnitz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Stollberger Straße" der Gemeinde Niederwürschnitz deckt sich mit dem Plangebiet der Aufhebung und ist in der Anlage zum Aufstellungsbeschluss dargestellt.
 
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.
 
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.
 
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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