Gem. § 99 der Sächsischen Gemeindeordnung ist dem Stadtrat zum 31. Dezember eines jeden Jahres ein Bericht über die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie an Zweckverbänden vorzulegen. Der vollständige Beteiligungsbericht ist mit allen dazugehörigen Jahresabschlüssen der Beteiligungen im Sitzungsmanagement als Anlagen beigefügt.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Der Beteiligungsbericht ist von der Stadt zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Dies wird an der Bekanntmachungstafel am Rathaus bekannt gegeben.
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